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Acerca de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

DARLINK Tattoo

Darleen Jansen

Van Delden Straße 14

48683 Ahaus

 

 

 

Allgemeines

 

Personen unter 18 Jahren werden nur mit Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und Kopien der Lichtbildausweise des Jugendlichen und der Erziehungsberechtigten tätowiert. Zusätzlich muss der Erziehungsberechtigte beim Termin anwesend sein und dem Motivwunsch zustimmen. Die Altersgrenze liegt hier bei mindestens 16 Jahren.

 

Jugendliche unter 16 Jahren werden auch mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten nicht tätowiert.

 

 Personen, die unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss stehen, Bluter sind, Hepatitis oder die Immunschwäche HIV haben, Schwangere oder stillende Mütter, werden ebenfalls nicht tätowiert.

 

Der Kunde ist dazu verpflichtet den Tätowierer über mögliche Allergien, den vorherigen Konsum von Drohen oder Alkohol, chronische oder ansteckende Erkrankungen, Arzneimittelunverträglichkeit, Medikamentengebrauch, einer bestehenden Schwangerschaft oder Stillzeit in Form der vorher auszufüllenden Formulare zu informieren.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich den ihn auferlegten Pflegeanleitungen für Tattoos nachzukommen und diese nach bestem Wissen und Gewissen Folge zu leisten.

 

Selbstgezeichnete Tattoo- Vorlagen sind Eigentum der Künstlerin Darleen Jansen und dürfen nur nach Absprache mit den jeweiligen Künstlern weiter verwendet oder mitgenommen

werden.

 

 

 

 Terminvereinbarung und Anzahlungen

 

Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und einen Termin vereinbart. Im Falle von Sitzungen, die 3-4 Stunden dauern und einer benötigten Anfertigung eines komplexeren Designs, das mehr Vorbereitung in Anspruch nimmt, als am Termintag zeitlich möglich ist, ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden der Termin bestätigt und nachgewiesen. 

Mit einem Gebot eines Termins geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Werkvertrag ein. Das Gebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen gegeben sind. Bei diesem Sachverhalt ist eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung ausgeschlossen.

 

Die Anzahlung kann nicht ausbezahlt werden!

 

Bei der Vergabe von Terminen für mehrere Sitzungen bleibt die Anzahlung bis zur Vollendung des Tattoos bestehen und wird mit der letzten Sitzung verrechnet. 

Erfolgt eine einvernehmliche Terminverschiebung oder Absage nicht oder später als 48 Stunden vor dem Termin, sind die Entwürfe bereits gefertigt und Leistung erbracht. Die Anzahlung ist in diesem Falle nicht zurückzuzahlen. Für eine neue Terminvergabe ist eine weitere Anzahlung zu leisten. Im Falle eines weniger komplexen Termins ohne Anzahlung hat der Tätowierer das Recht, seine Arbeit und Zeit in Rechnung zu stellen. Diese Summe bezieht sich auf den entstandenen Aufwand und die Zeitentschädigung und wird individuell abgestimmt.

 

 Pünktlichkeit wird vom Kunden erwartet. Eine Verspätung kann zur Folge haben sowohl den Termin als auch die Anzahlung zu verlieren. 

Sollte der Termin von Seiten des Tätowierers aus Krankheitsgründen oder anderen Gründen nicht wahrzunehmen sein, wird der Kunde frühzeitig kontaktiert und zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. 

 

 

 

 

Preis und Bezahlung

 

Der Preis gestaltet sich individuell je nach Größe, Motiv, Aufwand, Farbvielfalt und Körperstelle. Der vereinbarte Endpreis ist verbindlich. Für Motive, die innerhalb einer Sitzung finalisiert werden können, wird ein Festpreis vorab vereinbart.

Alle Motive, die mehrere Sitzungen in Anspruch nehmen, werden auf Stundenbasis abgerechnet oder es wird ein Sitzungs- oder Festpreis abgestimmt. Nachdem die Leistung erbracht wurde, ist die Entlohnung direkt und mit Bargeld oder Paypal, sowie in voller Höhe vorzunehmen. Jede Sitzung wird nach Vollendung in voller Höhe bezahlt, auch wenn das Motiv noch nicht fertig ist und über mehrere

Sitzungen finalisiert wird. Vereinbarte Endpreise bzw. Sitzungspreise sind in Euro zu bezahlen. Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

 

Nachstechen und TouchUps

 

Nachstichtermine sind ab der 6. Woche, nachdem der Heilungsprozess beendet ist, einzuplanen und müssen innerhalb der ersten 3 Monate nach dem Stechen wahrgenommen werden, ansonsten wird der Nachstich höher berechnet.

Der Nachstich ist ebenfalls höher berechnet, wenn falsche Pflege/Nachsorge vom Kunden vorliegt (falsche Creme verwendet wird, oder z.B. die Kruste der frischen Tätowierung abgekratzt wird und somit Farblöcher entstehen).

Touch Ups gelten als Folgesitzung, in welcher das gesamte Tattoo noch einmal überarbeitet wird. Diese sind generell kostenpflichtig und können zwischen 20,- und 80,- Euro liegen, je nach Größe, Detail und Aufwand. 

 

 

Hygiene und Nachbehandlung

 

Das Tattoo wird unter Einhaltung aller hygienischen Vorschriften, in Anwendung professioneller Instrumente und Techniken ausgeführt (siehe Hygieneplan).

Es werden ausschließlich sterile Einwegnadeln zum Tätowieren verwendet.

Über Risiken, Nebenwirkungen und Nachsorge eines Tattoos wird ausführlich aufgeklärt und beraten. Für Beratung und Fragen steht der Tätowierer schriftlich auf Anfrage per Instagram zur Verfügung.

 

 

Gewährleistung

 

Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss (feste Terminvergabe) mit den AGB einverstanden. Für Unzufriedenheit oder Nichtgefallen wird nicht gehaftet.

Für Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde Nachsorge, Unverträglichkeit oder aus anderen Gründen können weder Künstler noch Firma zur Rechenschaft gezogen werden.

Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Außerdem werden bei Folgeschäden durch Selbstverschulden, mangelnde Nachsorge, Unverträglichkeiten oder anderen, dem Tätowierer nicht verschuldeten Gründen keine Arztkosten übernommen. Auszug aus der Gesundheitsreform 2006 „(…) 13. Leistungskatalog und Zuzahlung(…) Bei selbstverschuldeten Behandlungsbedürtigkeiten, z.b nach Schönheitsoperationen, Piercings, Tätowierungen müssen in stärkeren Umfang von Möglichkeiten der Leistungsbeschränkung Gebrauch gemacht werden(…)

 

Die Betretung des Studios erfolgt auf eigene Gefahr.

Der Kunde erklärt sich weiterhin im Sinne des §228 StGB damit einverstanden, dass der beauftragte Tätowierer bei der Durchführung des Tattoos einen Eingriff am Körper vornimmt. Durch dieses Einverständnis entfällt die Rechtswidrigkeit der §§223, 224, 226 StGB. Mit der unterzeichneten Einverständinserklärung erklärt sich der Kunde bereit, alle rechtlichen Schritte gegen das Tattoo Studio oder den Tätowierer zu verzichten.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein, so bleiben die anderen Bestimmungen davon unberührt und der Vertrag bleibt im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Regelung richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Das Studio, bzw. der Dienstleister verpflichtet sich, die Daten der/des Kunden nur für den Zweck der zu erbringenden Dienstleistung unter Berücksichtigung der Datenschutzklauseln einzusetzen und die Daten nicht an Dritte oder außenstehende Personen weiterzugeben ohne schriftliche Einwilligung des Kunden.

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